Da Diabetiker aufgrund ihrer Erkrankung eine Risikogruppe darstellen, wurde der Beruf des Podologen entwickelt.

Das besondere hierbei ist, dass ein Diabetespatient unter gewissen voraussetzungen Anspruch auf eine Heilmittelverordnung ("Rezept") hat, Auskunft darüber erhalten Sie von Ihrem Hausarzt bzw. Diabetologen.

In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung durch den Podologen.

Allerdings hat jeder Patient, der nicht von der Zuzahlung befreit ist, einen Eigenanteil zu bezahlen. Dieser richtet sich nach der Krankenkasse und liegt momentan bei etwa 25 € bei drei Behandlungen.